Wenn der bayerische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß die Reaktorkatastrophe von Fukushima und die daraus resultierende Energiepolitik von CDU und CSU noch erlebt hätte, würde er heute aller Voraussicht nach „lieber in Alaska Ananas züchten“ als seinen Lebensabend in Bayern verbringen. Den energiepolitischen Kurs, den die bayerische Staatsregierung seit 2011 steuert, hätte der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitiker Strauß, der durch seine Gestaltungskraft Bayern von einem Agrarland zu einer Bastion der deutschen Wirtschaft entwickelt hat, zutiefst missbilligt. Die von CDU/CSU und SPD gebildete Bundesregierung ist gerade noch im Zeitplan, die vom Kabinett Merkel II immer wieder angekündigte, jedoch immer wieder verschleppte Ökostrom-Reform umzusetzen: Am 1. August soll nun die Modifizierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft treten. Unabhängig vom gesellschaftspolitisch gewünschten und ökologisch unbestritten sinnvollen Ausstieg aus der Kernenergie, scheint dies der erste Schritt in die richtige Richtung zu sein, um die Energiewende volkswirtschaftlich vertretbar zu gestalten.
Mit der EEG-Novelle werden jetzt die Fördersätze für neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von durchschnittlich 17 Cent pro kWh auf zwölf Cent pro kWh abgeschmolzen. Damit soll die seit langem überzogene, ökonomisch längst kontraproduktive Subventionierung der Ökostrom-Produktion reduziert werden. Zusätzliche Begrenzungen bei der künftigen Förderhöhe werden durch die Streichung von Boni und Prämien erzielt.
Vorrangige Ziele der Novelle sind: den weiteren Anstieg der Energiekosten spürbar zu bremsen, den Einstieg von der Förderung erneuerbarer Energien hin zu ihrer Marktfähigkeit zu schaffen sowie ihren Ausbau künftig planvoller zu steuern. Einer der politischen Streitpunkte zwischen Union und SPD war bis vor kurzem, eine Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen zu finden und europarechtskonform festzuschreiben. Immerhin sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie nicht weiter beeinträchtigt werden. Die Höhe des Strompreises ist bekanntlich ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für energieintensive Unternehmen, die in Deutschland im Vergleich zur internationalen Konkurrenz für Energie tiefer in die Tasche greifen müssen. Den Rahmen, um die Betriebe vor zusätzlichen Belastungen zu schützen, bilden die am 9. April beschlossenen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission. Sie regeln, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten erneuerbare Energien staatlich fördern und wie die Kosten dafür auf die einzelnen Stromverbraucher umgelegt werden dürfen.



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