Ausgabe SA 01/2015 · Architektenhäuser

PURISTISCHE ÄSTHETIK IM GRÜNEN

Es waren zwei Männer des Wortes, die jenen Gedanken formuliert haben, auf die sich der große deutsch-amerikanische Architekt des 20. Jahrhunderts Ludwig Mies van der Rohe während seiner ganzen Schaffenszeit berufen hat. Der deutsche Dichter Christoph Martin Wieland gab bereits 1744 zu bedenken: „Und minder ist oft mehr.“ Das heutzutage geläufigere „Weniger ist mehr“ („Less is more“) postulierte 80 Jahre später der englische Dramatiker Robert Browning.

Die Besinnung auf das Wesentliche, die Konzentration auf eine einfache Formensprache und der Verzicht auf jedes Dekorationselement begründeten jenen Architekturstil, dessen kompromisslosester Verfechter wohl Mies van der Rohe war. Ein Augsburger Unternehmer wünschte sich diese Reduktion auf das Unverzichtbare, als er Vorgespräche mit Dipl.-Ing. Christoph König von der Augsburger GS Wohnbau über die Errichtung eines Wohnhauses im Augsburger Stadtteil Göggingen führte.

Als sich König erste Gedanken machte, wie das Projekt auf einem Grundstück mit altem Baumbestand im Sinne des Bauherrn am besten zu realisieren sei, ließ er die Vorgaben, was die Zahl und den Zuschnitt der Räume betraf, außen vor und setzte sich mit der Persönlichkeit seines potenziellen Auftraggebers auseinander. Die präzise Vorstellung des Bauherrn, dass sich auch die Architektur seines Hauses an dem Begriff „Form follows function“ orientieren dürfe, konnte Christoph König nachvollziehen, da er überzeugt war, dass bei professioneller Umsetzung des Konzepts zwangsläufig der Baukörper die gewünschte, geradezu puritanische Ästhetik ausstrahlen werde. Eine Begebenheit am Rande: Weder im Erd- noch im Obergeschoss wollte der Bauherr Türen. Das Raumgefüge sollte über beide Etagen völlig offen sein. König konnte ihn schließlich überzeugen, dass eine in
die Wand integrierte Schiebetür vor dem Gäste-WC vielleicht doch hilfreich sei. Sie sollte das einzige Zugeständnis des Bauherrn – zumindest was die Türen betrifft – bleiben.

aus Ausgabe SA 01/2015

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