Die Architektur wird immer uniformer, die gebauten Landschaften immer eintöniger. Trotz der Entwicklung neuer, innovativer Baustoffe prägt Mittelmäßigkeit das Baugeschehen und ist längst eine ästhetische Landplage. Nur die tüchtigsten Architekten schaffen es, Qualität und Kreativität zusammenzuführen und zugleich den oft sinnfreien gesetzlichen Auflagen und Normen nachzukommen. Einer von ihnen ist Titus Bernhard. Der Augsburger hat mittlerweile unzählige Schlachten für die Schönheit der Architektur geschlagen. Die große Mehrheit der Architekten scheint sich hingegen mit der überbordenden Bürokratie im Bauwesen abgefunden zu haben. Die Frage „Wie kreativ kann ein Architekt heute noch sein?“ rüttelt am Selbstverständnis eines Berufsstandes, der immer noch daran glaubt, er gehöre der Gilde der künstlerisch-produktiven Freiberufler an. Titus Bernhard, wohl der kreativste Kopf unter den arrivierten Architekten in Schwaben, lebt seit kurzem seine künstlerische Ader als Galerist* wohl auch deshalb aus, weil es an privaten und öffentlichen Auftraggebern fehlt, denen die Kunst des Gebäudebaus ein Anliegen ist. Die allgemeine Bürokratisierung und die sich geradezu dynamisch aufsummierende Reglementierung im Bauwesen sind für Bauherren und Architekten längst eine „Plage unserer Zeit“ (Titus Bernhard). Vorgaben und Administration sind wegen ihrer Unüberschaubarkeit und Widersprüchlichkeit deshalb auch zu einem ständigen Ärgernis für das Verhältnis von Bauherrn, Architekten und Behörden geworden. Eine der unerquicklichsten Folgen – von den Auswirkungen auf die Baukosten mal abgesehen – ist das bescheidene ästhetische Niveau der gebauten Landschaft. Schönheit und Qualität der Architektur rücken immer öfter in den Hintergrund, Paragrafen und ihre Vollstrecker diktieren inzwischen das deutsche Baugeschehen. Das Kreative, ein wesentliches Element jeder Architektur, steht gegenwärtig zur Disposition, weil die Flut an neuen baurechtlichen Regelungen und Vorschriften den gestalterischen Spielraum der Architekten von Jahr zu Jahr weiter minimieren. Erst vor einem Monat hat der Normenkontrollausschuss zum Gebäudeenergiegesetz angemerkt, das Ausmaß der Belastung sei für alle Stakeholder inzwischen so groß, „dass man es nicht weiter akzeptieren kann“ (Bundesjustizminister Marco Buschmann).
Die Crux mit der Bauordnung und dem Bauordnungsrecht
Titus Bernhard, stets für qualitätsvolle und unkonventionelle Architektur gut, kennt die Crux mit der Bauordnung, dem Bauordnungsrecht
und ihre divergierenden Interpretationen durch die einzelnen Instanzen seit seinem Start ins Berufsleben. Der Augsburger setzte sein erstes architektonisches Ausrufezeichen vor gut zwanzig Jahren mit dem „Haus 9 x 9“ in Stadtbergen und durfte stante pede eine erste Missbilligung durch das zuständige Bauamt kassieren.



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