Es gilt 2018 gleich zwei Jubiläen der bayerischen Verfassungsgeschichte zu begehen. 1818 erhielt das Land unter König Max I. Joseph erstmals eine politische Grundordnung. Es war der erste Schritt zu einer konstitutionellen Monarchie. Und nachdem die in der Verfassung verbrieften Freiheiten 1830, also nur zwölf Jahre später, weitgehend wieder von der Obrigkeit kassiert wurden und sich König Ludwig II. 1871 für viel „Diridari“ der Herrschaft des Preußenkönigs und deutschen Kaisers Wilhelm I. unterordnete, sollte es bis kurz vor dem Ende des Ersten Weltkriegs dauern, ehe sich der Drang der Bayern zur Selbstbestimmung erneut Bahn brach. Im Spätherbst 1918, am 8. November, rief der politische Visionär und Sozialist Kurt Eisner den Freistaat Bayern aus: „Die Dynastie Wittelsbach ist abgesetzt! Bayern ist fortan ein Freistaat!“
Die beiden, exakt im Jahrhundertabstand aufeinanderfolgenden verfassungsrechtlichen Einschnitte bescheren Bayern deshalb in 2018 ein Gedenkjahr besonderer Güte. Im September vor zwei Jahren rief Ministerpräsident Horst Seehofer, damals noch im Vollbesitz seiner politischen Macht, seine Landsleute in einer Regierungserklärung auf, 2018 zu zeigen, „was uns wichtig für unser Zusammenleben und unsere Demokratie ist.“ Das war natürlich für das Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) zugleich Auftrag und Befehl, die gewohnten Bayern-Klischees ein weiteres Mal durch den Wolf zu drehen und in neuer Anordnung aufleben zu lassen.
Für die Landesausstellung 2018 wählten die offiziellen Interpreten staatlicher bayerischer Geschichtsdeutung dieses Mal den Titel: „Wald, Gebirg und Königstraum – Mythos Bayern.“ Die Herkunft des Wortes „Mythos“ aus dem Griechischem – mýthos ist gleich die Fabel, Sage, Rede, Erzählung – verrät schon, wohin die Reise geht. Das klingt weniger nach neuen Einsichten, sondern eher nach Gefühligkeit. Nicht umsonst hat der politische Fuchs Seehofer in diesem Kontext insbesondere auf die Darstellung von Identität appelliert: „Nutzen wir diese Jubiläen zur Selbstvergewisserung.“



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